ERNÄHRUNGSBERATUNG nach (§ 20 SGB V)
Die Ernährungsberatung richtet sich an gesunde Menschen, die ihr Essverhalten verändern möchten und dient der Vorbeugung ernährungsbedingter Erkrankungen.
Hierzu einige Beispiele:
- Gesundheitsfördernde Ernährung
- Ernährung in der Schwangerschaft
- Ernährung in der Stillzeit
- Einführung Beikost und Übergang zur Familienkost
- gesundes Abnehmen (BMI von 25 – 30)
- Ernährung im Alter
- Vegetarismus
- Umgang mit Nahrungsergänzungsmittel
usw.